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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Auch bei einer Familienzusammenführung nach § 46 Abs. 4 NAG 2005 stellt das Gesetz nicht auf Unterhaltsleistungen allein des zusammenführenden Familienangehörigen ab. Als mögliche weitere Einkommensquellen kommen neben einem eigenen Einkommen der nachziehenden Person auch Unterhaltsbeiträge seitens anderer Personen in Betracht (Hinweis E 14. Mai 2009, 2008/22/0143).Auch bei einer Familienzusammenführung nach Paragraph 46, Absatz 4, NAG 2005 stellt das Gesetz nicht auf Unterhaltsleistungen allein des zusammenführenden Familienangehörigen ab. Als mögliche weitere Einkommensquellen kommen neben einem eigenen Einkommen der nachziehenden Person auch Unterhaltsbeiträge seitens anderer Personen in Betracht (Hinweis E 14. Mai 2009, 2008/22/0143).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008220683.X01Im RIS seit
05.11.2009Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009