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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §55a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/01/0138 E 23. September 2009 RS 2Stammrechtssatz
Mit dem Begriff des gemeinsamen Haushaltes nach § 11a StbG aF im Verhältnis zu § 55a EheG hat sich der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 25. Juni 2009, Zl. 2007/01/1051 auseinandergesetzt. Danach setzt der gemeinsame Haushalt nach § 11a StbG aF das Zusammenleben der Ehegatten in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft voraus, wobei kurzfristige Unterbrechungen dieses Zusammenlebens bei grundsätzlich aufrechtem gemeinsamem Wohnsitz und gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht schaden. Bei der Prüfung, ob ein derartiger gemeinsamer Haushalt vorgelegen ist, macht ein Ehescheidungsbeschluss nach § 55a EheG bzw. die in diesem Zusammenhang abgegebene Erklärung, die eheliche Lebensgemeinschaft sei seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst, Ermittlungen darüber, ob die Einbürgerungswerberin mit ihrem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt lebte, nicht schlechterdings entbehrlich.Mit dem Begriff des gemeinsamen Haushaltes nach Paragraph 11 a, StbG aF im Verhältnis zu Paragraph 55 a, EheG hat sich der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 25. Juni 2009, Zl. 2007/01/1051 auseinandergesetzt. Danach setzt der gemeinsame Haushalt nach Paragraph 11 a, StbG aF das Zusammenleben der Ehegatten in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft voraus, wobei kurzfristige Unterbrechungen dieses Zusammenlebens bei grundsätzlich aufrechtem gemeinsamem Wohnsitz und gemeinsamer Wirtschaftsführung nicht schaden. Bei der Prüfung, ob ein derartiger gemeinsamer Haushalt vorgelegen ist, macht ein Ehescheidungsbeschluss nach Paragraph 55 a, EheG bzw. die in diesem Zusammenhang abgegebene Erklärung, die eheliche Lebensgemeinschaft sei seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst, Ermittlungen darüber, ob die Einbürgerungswerberin mit ihrem Ehegatten im gemeinsamen Haushalt lebte, nicht schlechterdings entbehrlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008010243.X03Im RIS seit
09.11.2009Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010