RS Vwgh 2009/9/23 2004/03/0164

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Veröffentlicht am 23.09.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGBG 1998 §13 Abs1a Z5 idF 2002/I/086;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

In Anbetracht einer Überladung um mehr als 15 % kann das Verschulden nicht als geringfügig eingestuft werden (Hinweis E vom 15. Juni 1994, 93/03/0299). Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Güterbeförderungsunternehmer unmittelbar nach dem gegenständlichen Transport für das verwendete Fahrzeug eine Ausnahmebewilligung erlangt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2004030164.X03

Im RIS seit

27.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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