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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §13 Abs1a Z5 idF 2002/I/086;Rechtssatz
In Anbetracht einer Überladung um mehr als 15 % kann das Verschulden nicht als geringfügig eingestuft werden (Hinweis E vom 15. Juni 1994, 93/03/0299). Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Güterbeförderungsunternehmer unmittelbar nach dem gegenständlichen Transport für das verwendete Fahrzeug eine Ausnahmebewilligung erlangt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2004030164.X03Im RIS seit
27.10.2009Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009