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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Das Vertrauen in die Auskunft eines Bekannten, der offenbar den Bescheid selbst nicht einmal gelesen hat, stellt jedenfalls eine über den minderen Grad des Versehens hinausgehende Sorglosigkeit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009180298.X01Im RIS seit
23.10.2009Zuletzt aktualisiert am
30.12.2009