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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1026;Rechtssatz
Wenn eine ausdrückliche Mitteilung der Kündigung einer Vollmacht gegenüber einer Behörde (dem VwGH) nicht erfolgt, ist die Stellung eines Antrags auf Beigebung eines Verfahrenshelfers jedoch im Zweifel als Anzeige des Erlöschens des Vollmachtsverhältnisses zum bisherigen Vertreter zu werten (Hinweis B OGH 18. September 2002, 3 Ob 306/02z).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Ende VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009180265.X01Im RIS seit
18.01.2010Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013