RS Vwgh 2009/9/24 2007/18/0674

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2009
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Index

20/02 Familienrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Die Scheidung einer Ehe besagt nicht, dass zuvor tatsächlich ein Familienleben bestanden hätte, und aus einem Beschluss über die einvernehmliche Scheidung kann nicht abgeleitet werden, dass keine Scheinehe vorgelegen habe (Hinweis E 13. November 2007, 2007/18/0488).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007180674.X01

Im RIS seit

21.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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