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20/02 FamilienrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Scheidung einer Ehe besagt nicht, dass zuvor tatsächlich ein Familienleben bestanden hätte, und aus einem Beschluss über die einvernehmliche Scheidung kann nicht abgeleitet werden, dass keine Scheinehe vorgelegen habe (Hinweis E 13. November 2007, 2007/18/0488).
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007180674.X01Im RIS seit
21.10.2009Zuletzt aktualisiert am
06.12.2011