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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/04/0214 E 25. Februar 2002 VwSlg 15778 A/2002 RS 2Stammrechtssatz
Der fortbetriebsberechtigte Masseverwalter wird nicht als gewerberechtlicher Geschäftsführer tätig, sondern als Gewerbetreibender (vgl. § 38 Abs. 2 GewO 1994) mit denselben Rechten, wie sie dem Gewerbeinhaber, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, auf Grund seiner Gewerbeberechtigung zugestanden sind (vgl. § 41 Abs. 1 GewO 1994).Der fortbetriebsberechtigte Masseverwalter wird nicht als gewerberechtlicher Geschäftsführer tätig, sondern als Gewerbetreibender vergleiche Paragraph 38, Absatz 2, GewO 1994) mit denselben Rechten, wie sie dem Gewerbeinhaber, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, auf Grund seiner Gewerbeberechtigung zugestanden sind vergleiche Paragraph 41, Absatz eins, GewO 1994).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009040213.X03Im RIS seit
09.11.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013