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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §38 Abs1;Rechtssatz
Bei der Stellung des Gewerbeinhabers und des Fortbetriebsberechtigten handelt es sich um eine Rechtsstellung, mit der eine Verantwortlichkeit für die einwandfreie Ausübung des Gewerbes und für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber verbunden ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, Zl. 99/04/0210).Bei der Stellung des Gewerbeinhabers und des Fortbetriebsberechtigten handelt es sich um eine Rechtsstellung, mit der eine Verantwortlichkeit für die einwandfreie Ausübung des Gewerbes und für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften der Behörde gegenüber verbunden ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. März 2000, Zl. 99/04/0210).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009040213.X02Im RIS seit
09.11.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013