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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §74 Abs1 Z1 impl;Rechtssatz
Die den Nachbarn des Gewinnungsbetriebsplan-Genehmigungsverfahrens eingeräumte Parteistellung - die jener im Betriebsanlagenverfahren nach der Gewerbeordnung nachgebildet ist - vermittelt diesen das Recht, dass eine beantragte Genehmigung nur dann erteilt wird, wenn ihre durch das MinroG geschützten Interessen, erforderlichenfalls durch Vorschreibung von Bedingungen oder Auflagen, gewahrt bleiben (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 18. Mai 2005, Zl. 2004/04/0099).Die den Nachbarn des Gewinnungsbetriebsplan-Genehmigungsverfahrens eingeräumte Parteistellung - die jener im Betriebsanlagenverfahren nach der Gewerbeordnung nachgebildet ist - vermittelt diesen das Recht, dass eine beantragte Genehmigung nur dann erteilt wird, wenn ihre durch das MinroG geschützten Interessen, erforderlichenfalls durch Vorschreibung von Bedingungen oder Auflagen, gewahrt bleiben vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 18. Mai 2005, Zl. 2004/04/0099).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009040017.X02Im RIS seit
30.10.2009Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011