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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GEG §7;Rechtssatz
Das von der Beschwerdeführerin als verletzt geltend gemachte "Recht auf Stattgebung des Berichtigungsantrages" stellt kein als Beschwerdepunkt taugliches subjektives Recht dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2003, Zl. 2002/12/0051).Das von der Beschwerdeführerin als verletzt geltend gemachte "Recht auf Stattgebung des Berichtigungsantrages" stellt kein als Beschwerdepunkt taugliches subjektives Recht dar vergleiche das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2003, Zl. 2002/12/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009160222.X01Im RIS seit
27.01.2012Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014