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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2009/18/0373 AW 2009/18/0372Rechtssatz
Zurückweisung - Ausweisung - Aus der Tatsache, dass die Behörde trotz eines anhängigen Verfahrens über einen Antrag nach § 44 Abs. 4 NAG 2005 von der im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit einer Ausweisung Gebrauch macht, kann für den Bf kein unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG abgeleitet werden.Zurückweisung - Ausweisung - Aus der Tatsache, dass die Behörde trotz eines anhängigen Verfahrens über einen Antrag nach Paragraph 44, Absatz 4, NAG 2005 von der im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit einer Ausweisung Gebrauch macht, kann für den Bf kein unverhältnismäßiger Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG abgeleitet werden.
Schlagworte
Verfahrensrecht Unverhältnismäßiger Nachteil Zurückweisung wegen entschiedener Sache Besondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009180371.A05Im RIS seit
05.01.2010Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013