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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2009/18/0373 AW 2009/18/0372Rechtssatz
Zurückweisung - Ausweisung - In Bezug auf die Zulässigkeit einer Ausweisung bekräftigt der hg. Beschluss vom 14. September 2009, AW 2009/21/0149, die bisherige Auffassung des VwGH, dass ein Antrag nach § 44 Abs. 4 NAG 2005 (ebenso wie Anträge gemäß § 43 Abs. 2 und § 44 Abs. 3 NAG 2005 auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd Art. 8 MRK) einer Ausweisung nicht entgegen steht. Dem Ausweisungsverfahren kommt im Gegenteil eine das Niederlassungsverfahren ergänzende Funktion zu.Zurückweisung - Ausweisung - In Bezug auf die Zulässigkeit einer Ausweisung bekräftigt der hg. Beschluss vom 14. September 2009, AW 2009/21/0149, die bisherige Auffassung des VwGH, dass ein Antrag nach Paragraph 44, Absatz 4, NAG 2005 (ebenso wie Anträge gemäß Paragraph 43, Absatz 2 und Paragraph 44, Absatz 3, NAG 2005 auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd Artikel 8, MRK) einer Ausweisung nicht entgegen steht. Dem Ausweisungsverfahren kommt im Gegenteil eine das Niederlassungsverfahren ergänzende Funktion zu.
Schlagworte
Verfahrensrecht Zurückweisung wegen entschiedener Sache Besondere Rechtsgebiete PolizeirechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009180371.A03Im RIS seit
05.01.2010Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013