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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
AlVG 1977 §36b;Rechtssatz
Wenn § 36b AlVG die Umsatzfeststellung auf Grund des Umsatzsteuerbescheides für das (jeweilige) Kalenderjahr normiert, so wird damit erkennbar der Begriff "Umsatz" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes übernommen. Wie den Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und Abs. 10 UStG 1994 zu entnehmen ist, verwendet der Gesetzgeber den Begriff des Umsatzes als Entgelt, das die Umsatzsteuer noch nicht enthält (Hinweis E 28. Oktober 1998, 98/14/0057, und 18. April 2007, 2004/13/0025).Wenn Paragraph 36 b, AlVG die Umsatzfeststellung auf Grund des Umsatzsteuerbescheides für das (jeweilige) Kalenderjahr normiert, so wird damit erkennbar der Begriff "Umsatz" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes übernommen. Wie den Bestimmungen des Paragraph 4, Absatz eins und Absatz 10, UStG 1994 zu entnehmen ist, verwendet der Gesetzgeber den Begriff des Umsatzes als Entgelt, das die Umsatzsteuer noch nicht enthält (Hinweis E 28. Oktober 1998, 98/14/0057, und 18. April 2007, 2004/13/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007080060.X01Im RIS seit
17.11.2009Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010