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L26006 Lehrer/innen SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus dem B-GlBG 1993 (Frauenförderungsgebot beim beruflichen Aufstieg), das gemäß seinem § 40 (idF BGBl. I Nr. 65/2004) u.a. für den von § 1 LDG 1984 erfassten Personenkreis anzuwenden ist, lässt sich keine für einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse auf Überprüfung der Ernennung notwendige "rechtliche Verdichtung" ableiten (vgl. dazu den zum BDG 1979 ergangenen hg. Beschluss vom 19. November 2002, Zl. 2002/12/0290).Aus dem B-GlBG 1993 (Frauenförderungsgebot beim beruflichen Aufstieg), das gemäß seinem Paragraph 40, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2004,) u.a. für den von Paragraph eins, LDG 1984 erfassten Personenkreis anzuwenden ist, lässt sich keine für einen Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse auf Überprüfung der Ernennung notwendige "rechtliche Verdichtung" ableiten vergleiche dazu den zum BDG 1979 ergangenen hg. Beschluss vom 19. November 2002, Zl. 2002/12/0290).
Schlagworte
Dienstrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006120185.X01Im RIS seit
03.02.2010Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010