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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §44 Abs1;Rechtssatz
Aus der Aufzählung jener kollektivvertraglich geregelten Zulagen, die in den Verdienst einzubeziehen sind, kann nicht der Gegenschluss gezogen werden, dass andere, nicht im Kollektivvertrag geregelte "Zulagen" oder "Prämien" nicht bereits als Bestandteil des Arbeitslohns in die Grundlage für die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen sein könnten (Hinweis E 20. Juni 2001, 96/08/0291).
Schlagworte
Kollektivvertrag Entgelt BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006080323.X02Im RIS seit
18.11.2009Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010