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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/18/0129 E 3. November 2004 RS 3Stammrechtssatz
Ist die Behörde berechtigt, von einem Dienstverhältnis im üblichen Sinn auszugehen, so ist sie nicht gehalten, weitwendige Überlegungen zu der Frage anzustellen, ob der Hilfsarbeiter in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, da dies - wenn anders lautende Behauptungen nicht aufgestellt werden - unter den gegebenen Umständen (Hilfsarbeiten auf einer Baustelle) ohne weiteres vorausgesetzt werden konnte (Hinweis E 20.11.2002, 2000/08/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009090195.X02Im RIS seit
19.11.2009Zuletzt aktualisiert am
22.10.2013