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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 2008/I/078;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/09/0070 E 4. September 2006 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird (vgl. § 8 NAG; sowie Kutscher/Poschalko/Schmalzl, NAG 2006, Seite 8). (Hier: Ein Fall des § 57 iVm § 54 Abs. 1 NAG, in dem ein allfällig erteilter Aufenthaltstitel nur deklarative Wirkung hätte, liegt nicht vor.)Aufenthaltstitel sind behördliche Entscheidungen (nunmehr auf Grund des am 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen NAG), mit denen ein Recht auf Aufenthalt oder Niederlassung grundsätzlich mit konstitutiver Wirkung eingeräumt wird vergleiche Paragraph 8, NAG; sowie Kutscher/Poschalko/Schmalzl, NAG 2006, Seite 8). (Hier: Ein Fall des Paragraph 57, in Verbindung mit Paragraph 54, Absatz eins, NAG, in dem ein allfällig erteilter Aufenthaltstitel nur deklarative Wirkung hätte, liegt nicht vor.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090341.X01Im RIS seit
02.12.2009Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010