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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Für die Begründung der Parteistellung im Bauauftragsverfahren nach § 35 Abs. 2 Z. 3 NÖ BauO 1996 reicht es aus, wenn der Nachbar behauptet, dass das konsenswidrige bzw. vom Konsens abweichende Bauwerk die Bestimmungen über die Bebauungsweise, die Bebauungshöhe, den Bauwich, die Abstände zwischen Bauwerken oder der zulässige Höhe verletzt (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2004/05/0208).Für die Begründung der Parteistellung im Bauauftragsverfahren nach Paragraph 35, Absatz 2, Ziffer 3, NÖ BauO 1996 reicht es aus, wenn der Nachbar behauptet, dass das konsenswidrige bzw. vom Konsens abweichende Bauwerk die Bestimmungen über die Bebauungsweise, die Bebauungshöhe, den Bauwich, die Abstände zwischen Bauwerken oder der zulässige Höhe verletzt (Hinweis E vom 18. Dezember 2006, 2004/05/0208).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Besondere Rechtsgebiete Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050274.X03Im RIS seit
25.11.2009Zuletzt aktualisiert am
17.10.2011