RS Vwgh 2009/10/20 2006/13/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen. Solche Sicherheitszuschläge können sich beispielsweise an den Gesamteinnahmen, an den Einnahmenverkürzungen oder auch an den Umsätzen orientieren (vgl. für viele etwa das hg. Erkenntnis vom 18. Februar 1999, 96/15/0050).Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen. Solche Sicherheitszuschläge können sich beispielsweise an den Gesamteinnahmen, an den Einnahmenverkürzungen oder auch an den Umsätzen orientieren vergleiche für viele etwa das hg. Erkenntnis vom 18. Februar 1999, 96/15/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006130164.X02

Im RIS seit

18.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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