RS Vwgh 2009/10/21 2009/06/0136

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Veröffentlicht am 21.10.2009
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Index

L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1997 §16 Abs6;
BauRallg;

Rechtssatz

§ 16 Abs. 6 Slbg. BauPolG 1997 stellt auf die "Ausführung" einer baulichen Maßnahme ab. Nur das tatsächlich errichtete Bauwerk kann den Nachbarn beschweren.Paragraph 16, Absatz 6, Slbg. BauPolG 1997 stellt auf die "Ausführung" einer baulichen Maßnahme ab. Nur das tatsächlich errichtete Bauwerk kann den Nachbarn beschweren.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009060136.X02

Im RIS seit

27.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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