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14/02 GerichtsorganisationNorm
GOG §1 Abs1;Rechtssatz
Das Verbot der Mitnahme von Waffen in Gerichtsgebäude gemäß § 1 Abs. 1 GOG ist auch dann zu beachten, wenn eine Sicherheitskontrolle im Einzelfall nicht stattfindet.Das Verbot der Mitnahme von Waffen in Gerichtsgebäude gemäß Paragraph eins, Absatz eins, GOG ist auch dann zu beachten, wenn eine Sicherheitskontrolle im Einzelfall nicht stattfindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007060198.X05Im RIS seit
01.12.2009Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009