RS Vwgh 2009/10/21 2007/06/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.2009
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

GOG §1 Abs1;
GOG §3;
WaffG 1996 §35;
  1. GOG § 3 heute
  2. GOG § 3 gültig ab 01.05.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 760/1996
  3. GOG § 3 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  4. GOG § 3 gültig von 10.07.1945 bis 31.07.1989 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 47/1945

Rechtssatz

Das Verbot der Mitnahme von Waffen in Gerichtsgebäude gemäß § 1 Abs. 1 GOG ist auch dann zu beachten, wenn eine Sicherheitskontrolle im Einzelfall nicht stattfindet.Das Verbot der Mitnahme von Waffen in Gerichtsgebäude gemäß Paragraph eins, Absatz eins, GOG ist auch dann zu beachten, wenn eine Sicherheitskontrolle im Einzelfall nicht stattfindet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007060198.X05

Im RIS seit

01.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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