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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 96/13/0185).Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 9. Juli 1997, 96/13/0185).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150209.X02Im RIS seit
02.12.2009Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010