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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Durch das Unterbleiben der amtswegigen Wiederaufnahme der Verfahren kommt eine Verletzung der Rechte der Abgabepflichtigen nicht in Betracht (vgl. den hg. Beschluss vom 31. März 2004, 2004/13/0036).Durch das Unterbleiben der amtswegigen Wiederaufnahme der Verfahren kommt eine Verletzung der Rechte der Abgabepflichtigen nicht in Betracht vergleiche den hg. Beschluss vom 31. März 2004, 2004/13/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150209.X01Im RIS seit
02.12.2009Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010