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E6JNorm
62007CJ0515 VNLTO VORAB;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/15/0100 E 28. Oktober 2009 2008/15/0101 E 28. Oktober 2009Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. Juni 2009, 2007/15/0192, unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2009, C-515/07, Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (VNLTO) zu Recht erkannt, dass Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Vorsteuerabzug in Bezug auf Grundstücke (Gebäude) insoweit nicht gewährt werden darf, als die Aufwendungen (auch solche für die Anschaffung oder Herstellung gemischt genutzter Gegenstände) den nichtunternehmerischen, hoheitlichen Bereich der Körperschaft betreffen. Solche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der Körperschaft (Gemeinde) liegen auch im Beschwerdefall hinsichtlich der hoheitlichen Nutzung des Amtsgebäudes vor.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62007J0515 VNLTO VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150102.X01Im RIS seit
30.11.2009Zuletzt aktualisiert am
18.10.2011