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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs14;Rechtssatz
Wird eine Rechnung bloß zum Schein ausgestellt, so schuldet der Aussteller die ausgewiesene Steuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG.Wird eine Rechnung bloß zum Schein ausgestellt, so schuldet der Aussteller die ausgewiesene Steuer gemäß Paragraph 11, Absatz 14, UStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150071.X01Im RIS seit
30.11.2009Zuletzt aktualisiert am
29.03.2010