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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §14;Rechtssatz
Eine Abfertigungsrückstellung kann in einem bestimmten Ausmaß der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden. Fiktive Abfertigungsansprüche sind jene, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses an die Arbeitnehmer bezahlt werden müssten. Der Abgabepflichtige als § 5-Gewinnermittler war zur Bildung einer Rückstellung verpflichtet (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 14, Tz 3).Eine Abfertigungsrückstellung kann in einem bestimmten Ausmaß der am Bilanzstichtag bestehenden fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden. Fiktive Abfertigungsansprüche sind jene, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses an die Arbeitnehmer bezahlt werden müssten. Der Abgabepflichtige als Paragraph 5 -, G, e, w, i, n, n, e, r, m, i, t, t, l, e, r, war zur Bildung einer Rückstellung verpflichtet vergleiche Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Paragraph 14,, Tz 3).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150014.X04Im RIS seit
07.12.2009Zuletzt aktualisiert am
29.03.2010