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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §13 Abs1a;Rechtssatz
Hält der Beförderer die von ihm eingesetzten Lenker nicht dazu an, die ihnen von Dritten - im gegenständlichen Fall von einem Kurierdienst als Verlader - übergebenen Begleitpapiere im Hinblick darauf zu kontrollieren, dass diese erstens den gesetzlich vorgesehenen Inhalt aufweisen und sich zweitens aus ihnen auch ergibt, dass die Beförderung (mit dem jeweiligen Fahrzeug) auch zulässig ist, so kann nicht von einem Kontrollsystem gesprochen werden, das unter den vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwarten lässt.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008030096.X02Im RIS seit
14.12.2009Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009