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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bei der vom Beschwerdeführer behaupteten Verletzung im "Recht auf Teilnahme im fortgesetzten Verfahren" und im Recht auf Parteiengehör handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe, die nur in Verbindung mit der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden können (Hinweis B vom 12. September 2006, 2005/03/0226).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007030095.X02Im RIS seit
13.11.2009Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009