RS Vwgh 2009/10/29 2007/03/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dingliche Wirkung äußert sich nicht erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, vielmehr kann in den Fällen, in denen ein - erst zu erlassender - Bescheid dingliche Wirkung hat, eine Rechtsnachfolge in die Parteistellung eintreten.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Jagdrecht Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007030050.X03

Im RIS seit

25.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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