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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/09/0305 B 29. Jänner 2009 RS 1 (hier erster Satz betreffend Amtsbescheinigung gemäß § 1 Abs 6 OFG)Stammrechtssatz
Mit Ausstellung der beantragten Bestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG wird der Bf materiell klaglos gestellt, sein Rechtsschutzinteresse ist damit weggefallen. Auch im Fall der Aufhebung des angefochtenen Bescheides könnte eine rückwirkende Bestätigung dem Bf nicht ausgestellt werden. Ein rein wirtschaftliche Schaden durch Verdienstentgang ist allenfalls in einem gerichtlichen oder Amtshaftungsverfahren geltend zu machen, berührt aber seine Rechtsstellung nicht mehr (Hinweis B 28. Februar 2008, 2007/06/0199).Mit Ausstellung der beantragten Bestätigung nach Paragraph 3, Absatz 8, AuslBG wird der Bf materiell klaglos gestellt, sein Rechtsschutzinteresse ist damit weggefallen. Auch im Fall der Aufhebung des angefochtenen Bescheides könnte eine rückwirkende Bestätigung dem Bf nicht ausgestellt werden. Ein rein wirtschaftliche Schaden durch Verdienstentgang ist allenfalls in einem gerichtlichen oder Amtshaftungsverfahren geltend zu machen, berührt aber seine Rechtsstellung nicht mehr (Hinweis B 28. Februar 2008, 2007/06/0199).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009090006.X01Im RIS seit
23.06.2022Zuletzt aktualisiert am
27.06.2022