Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §14a idF 2005/I/101;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/09/0233 E 15. Oktober 2009 RS 1 (hier Verfahren gemäß § 14a AuslBG)Stammrechtssatz
Im Verfahren nach dem AuslBG stellt die Frage, ob ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 besteht, keine Vorfrage dar, sondern ist vielmehr das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs. 3 Z. 7 AuslBG. Daher besteht keine Rechtsgrundlage dafür, das Verfahren nach dem AuslBG auszusetzen, um bis zur Erlassung eines konstitutiven, rechtsgestaltenden Bescheides über die Erteilung eines Aufenthaltsrechtes zuzuwarten.Im Verfahren nach dem AuslBG stellt die Frage, ob ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 besteht, keine Vorfrage dar, sondern ist vielmehr das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach dem NAG 2005 Tatbestandsvoraussetzung des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 7, AuslBG. Daher besteht keine Rechtsgrundlage dafür, das Verfahren nach dem AuslBG auszusetzen, um bis zur Erlassung eines konstitutiven, rechtsgestaltenden Bescheides über die Erteilung eines Aufenthaltsrechtes zuzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090346.X01Im RIS seit
15.12.2009Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010