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L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/09/0012 E 27. Juni 2002 RS 4 (Hier: Slbg LBG 1987)Stammrechtssatz
Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 112 Abs. 1 BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 16. 10. 2001, 2001/09/0111, m.w.N., ergangen zum - mit § 112 Abs. 1 BDG 1979 weitgehend inhaltsgleichen - § 80 Abs. 1 LDG 1984).Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von Paragraph 112, Absatz eins, BDG 1979 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Hinweis E 16. 10. 2001, 2001/09/0111, m.w.N., ergangen zum - mit Paragraph 112, Absatz eins, BDG 1979 weitgehend inhaltsgleichen - Paragraph 80, Absatz eins, LDG 1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090298.X01Im RIS seit
21.12.2009Zuletzt aktualisiert am
24.03.2010