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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Bestehen keine Zweifel an dem in Aussicht genommenen Aufenthaltszweck, liegt eine Mangelhaftigkeit des Anbringens in dieser Hinsicht nicht vor. Dann aber erweist sich eine auf einen nach § 13 Abs. 3 AVG nicht zulässigen Verbesserungsauftrag gestützte Antragszurückweisung unabhängig davon, ob diesem entsprochen wurde oder dies nicht der Fall war, als rechtswidrig (Hinweis E vom 8. September 2009, 2008/21/0128).Bestehen keine Zweifel an dem in Aussicht genommenen Aufenthaltszweck, liegt eine Mangelhaftigkeit des Anbringens in dieser Hinsicht nicht vor. Dann aber erweist sich eine auf einen nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG nicht zulässigen Verbesserungsauftrag gestützte Antragszurückweisung unabhängig davon, ob diesem entsprochen wurde oder dies nicht der Fall war, als rechtswidrig (Hinweis E vom 8. September 2009, 2008/21/0128).
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Beilagen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008220939.X01Im RIS seit
15.12.2009Zuletzt aktualisiert am
31.12.2009