RS Vwgh 2009/11/11 2009/04/0240

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Veröffentlicht am 11.11.2009
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Ein Bieter, dem es nicht gelingt, auf Grund einer ordnungsgemäß zustande gekommenen Ausschreibung ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, ist nicht schutzwürdig und kann daher nicht geltend machen, dass auch andere bzw. alle anderen Bieter auszuscheiden gewesen wären (vgl. bereits zum BVergG 2002 das hg. E vom 28. März 2007, 2005/04/0200, und zum BVergG 2006 das hg. E vom 28. Mai 2008, 2007/04/0232, 233).Ein Bieter, dem es nicht gelingt, auf Grund einer ordnungsgemäß zustande gekommenen Ausschreibung ein für den Zuschlag geeignetes Angebot zu legen, ist nicht schutzwürdig und kann daher nicht geltend machen, dass auch andere bzw. alle anderen Bieter auszuscheiden gewesen wären vergleiche bereits zum BVergG 2002 das hg. E vom 28. März 2007, 2005/04/0200, und zum BVergG 2006 das hg. E vom 28. Mai 2008, 2007/04/0232, 233).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009040240.X02

Im RIS seit

27.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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