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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nichtstattgegebung - Betrauung mit der Funktion der Bezirkshauptfrau - Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betrauung der Mitbeteiligten wird auch durch den - dem Vorbringen der Behörde zufolge bereits erfolgten - "Amtsantritt" der Mitbeteiligten in ihrer Funktion als Bezirkshauptfrau nicht verwirkt, zumal für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auf die Sachlage (und Rechtslage) im Zeitpunkt der Entscheidung (Betrauung der Funktion) abzustellen ist und eine zwischenzeitige Ausübung der Funktion und ein damit allenfalls einhergehender Erfahrungsgewinn auch im Rahmen eines allenfalls fortzusetzenden Verfahrens bei der nach § 16 Krnt ObjektivierungsG 1992 vorgegebenen Ermessensübung und Überprüfung dieses Ermessens außer Betracht zu bleiben hat (vgl. E 16. Juni 2002, 2002/12/0285 = VwSlg. 16109 A/2002; B 7. September 2004, AW 2004/12/0006).Nichtstattgegebung - Betrauung mit der Funktion der Bezirkshauptfrau - Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Betrauung der Mitbeteiligten wird auch durch den - dem Vorbringen der Behörde zufolge bereits erfolgten - "Amtsantritt" der Mitbeteiligten in ihrer Funktion als Bezirkshauptfrau nicht verwirkt, zumal für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auf die Sachlage (und Rechtslage) im Zeitpunkt der Entscheidung (Betrauung der Funktion) abzustellen ist und eine zwischenzeitige Ausübung der Funktion und ein damit allenfalls einhergehender Erfahrungsgewinn auch im Rahmen eines allenfalls fortzusetzenden Verfahrens bei der nach Paragraph 16, Krnt ObjektivierungsG 1992 vorgegebenen Ermessensübung und Überprüfung dieses Ermessens außer Betracht zu bleiben hat vergleiche E 16. Juni 2002, 2002/12/0285 = VwSlg. 16109 A/2002; B 7. September 2004, AW 2004/12/0006).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen DrittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009120013.A02Im RIS seit
26.03.2010Zuletzt aktualisiert am
29.03.2010