RS Vwgh 2009/11/17 2009/06/0148

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Veröffentlicht am 17.11.2009
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Index

L85002 Straßen Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG Krnt 1991 §11;
LStG Krnt 1991 §36 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die vom Beschwerdeführer befürchtete Versumpfung seines Grundstückes mangels gehöriger Entwässerung, wie auch die Beeinträchtigung durch die Beschattung haben mit der Notwendigkeit und der Zweckmäßigkeit der Straßenführung nichts zu tun (Hinweis E vom 19. Dezember 2000, 2000/05/0195, und E vom 20. Juli 2004, 2004/05/0100).

Schlagworte

Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009060148.X04

Im RIS seit

15.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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