RS Vwgh 2009/11/17 2009/06/0145

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Veröffentlicht am 17.11.2009
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L85005 Straßen Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Nur nachhaltige Handlungen sind taugliche Hinderungshandlungen im Sinne des § 1488 ABGB; verbale Auseinandersetzungen mit Wanderern beziehungsweise das kurzfristige Versperren des Weges mit Stacheldraht reichen nicht aus.Nur nachhaltige Handlungen sind taugliche Hinderungshandlungen im Sinne des Paragraph 1488, ABGB; verbale Auseinandersetzungen mit Wanderern beziehungsweise das kurzfristige Versperren des Weges mit Stacheldraht reichen nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009060145.X04

Im RIS seit

15.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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