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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art103 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0038 E 27. März 2008 RS 5Stammrechtssatz
Die Beschlagnahme nach § 29 PMG 1997 stellt keine Beschlagnahme im Sinne des § 39 VStG und damit keine Beschlagnahme im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens dar (Hinweis B 15.7.1999, 99/07/0083). Zur Entscheidung über die Berufung gegen eine von der BH angeordnete Beschlagnahme ist daher der LH zuständig.Die Beschlagnahme nach Paragraph 29, PMG 1997 stellt keine Beschlagnahme im Sinne des Paragraph 39, VStG und damit keine Beschlagnahme im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens dar (Hinweis B 15.7.1999, 99/07/0083). Zur Entscheidung über die Berufung gegen eine von der BH angeordnete Beschlagnahme ist daher der LH zuständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008070137.X02Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
16.03.2010