Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0126 E 25. April 2002 RS 1 (Hier: Vor dem Hintergrund der Berufungseinwände hätte von der belBeh vor allem geprüft und argumentativ begründet werden müssen, ob ein Widerstreit gegeben ist.)Stammrechtssatz
Ein Widerstreit iSd § 17 WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.Ein Widerstreit iSd Paragraph 17, WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070156.X02Im RIS seit
17.12.2009Zuletzt aktualisiert am
16.03.2010