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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §68 Abs1;Rechtssatz
Das dienstliche Interesse am Nichtverbrauch des Erholungsurlaubes (zur Vermeidung des Anfalles von Überstunden) übersteigt das gleichfalls bestehende dienstliche Interesse an der Hintanhaltung der Übertragung von Resturlaub auf das nächstfolgende Jahr im Verständnis des zweiten Satzes des § 69 BDG 1979.Das dienstliche Interesse am Nichtverbrauch des Erholungsurlaubes (zur Vermeidung des Anfalles von Überstunden) übersteigt das gleichfalls bestehende dienstliche Interesse an der Hintanhaltung der Übertragung von Resturlaub auf das nächstfolgende Jahr im Verständnis des zweiten Satzes des Paragraph 69, BDG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120022.X03Im RIS seit
17.12.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013