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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/12/0229 E 20. November 2009 2008/12/0228 E 20. November 2009Rechtssatz
Ist gerade die Sachkunde strittig bzw. intendiert die Behörde, einem von der Partei beigezogenen "Privatgutachter" die erforderliche Sachkunde abzusprechen, sodass dem von ihr eingeholten Gutachten des Amtssachverständigen nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegengetreten wäre, so ist es Aufgabe der Behörde, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verfahrens unter Anhörung der Partei die Frage der Sachkunde zu erörtern und anhand der Ergebnisse eine solchen Verfahrens sodann nachvollziehbar begründete Feststellungen über das Vorliegen oder über allfällige Defizite der Sachkunde des Privatgutachters zu treffen, um derart dem Verwaltungsgerichtshof die nachprüfende Kontrolle zu ermöglichen, ob Ausführungen in einem Privatgutachten unter dem Aspekt der Sachkunde der Person des Privatgutachters her tauglich oder untauglich sind, die Beweiskraft eines Amtssachverständigengutachtens zu erschüttern.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120226.X03Im RIS seit
31.12.2009Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010