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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §52;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/12/0229 E 20. November 2009 2008/12/0228 E 20. November 2009Rechtssatz
Soweit die Behörde auf einen für die "Bewertung maßgeblichen
Grundsatz ... der Mindestanforderung an eine Stelle" hinweist, um
anhand dessen von der Beschwerdeführerin behauptete höhere Anforderungen als nicht gegeben zu erachten, ist eine solche Überlegung nicht nachvollziehbar. Sollte diese Überlegung aber für die Vergabe geringerer Punktewerte durch den Sachverständigen ausschlaggebend gewesen sein, kann dem deshalb nicht gefolgt werden, weil sich ein solcher Grundsatz aus dem Stmk. DBR 2003 (und der hierauf erlassenen Stmk EinreihungsV 2004) nicht ableiten lässt und auch nicht erkennbar ist, dass er für das zur Anwendung gelangende System der Arbeitsplatzbewertung von Bedeutung wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120226.X01Im RIS seit
31.12.2009Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010