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L10101 Stadtrecht BurgenlandNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches (hier: Erteilung einer Baubewilligung) zwar nicht im Instanzenzug befasst werden, er ist aber gemäß § 12 Abs. 1 Eisenstädter Stadtrechts 2003 in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches das oberste beschließende Organ der Stadt, soweit die Beschlussfassung nicht durch Gesetz ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen ist. Letzteres ist hinsichtlich der gegenständlichen Angelegenheit nicht der Fall. Der Gemeinderat hat daher gemäß Art. 118 Abs. 5 B-VG die Stellung einer sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde über den Stadtsenat (Hinweis auf die eine vergleichbare Bestimmung des Innsbrucker Stadtrechtes betreffenden hg. Beschlüsse vom 18. Juni 2003, 2003/06/0030, und vom 11. Oktober 1990, 90/06/0074, mwN).Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches (hier: Erteilung einer Baubewilligung) zwar nicht im Instanzenzug befasst werden, er ist aber gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Eisenstädter Stadtrechts 2003 in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches das oberste beschließende Organ der Stadt, soweit die Beschlussfassung nicht durch Gesetz ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen ist. Letzteres ist hinsichtlich der gegenständlichen Angelegenheit nicht der Fall. Der Gemeinderat hat daher gemäß Artikel 118, Absatz 5, B-VG die Stellung einer sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde über den Stadtsenat (Hinweis auf die eine vergleichbare Bestimmung des Innsbrucker Stadtrechtes betreffenden hg. Beschlüsse vom 18. Juni 2003, 2003/06/0030, und vom 11. Oktober 1990, 90/06/0074, mwN).
Schlagworte
Anrufung der obersten Behörde Besondere Rechtsgebiete Baurecht Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009050311.X02Im RIS seit
03.03.2010Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010