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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §13 Abs1a Z2;Rechtssatz
Weder Weisungen (Hinweis E vom 18. November 2003, 2001/03/0342) noch stichprobenartige Kontrollen (Hinweis E vom 23. Oktober 2008, 2005/03/0175) reichen aus, um die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems glaubhaft zu machen. Soweit sich der Bf im Verwaltungsverfahren auf ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem gestützt hat, ist zunächst festzuhalten, dass ein derartiges Qualitätssicherungssystem bei dokumentierter kontinuierlicher Anwendung und Überprüfung grundsätzlich geeignet sein könnte, ein im Betrieb eingerichtetes wirksames Kontrollsystem zu belegen. Im Hinblick auf die möglichen unterschiedlichen Zielsetzungen und Ausgestaltungsformen von Qualitätssicherungssystemen wäre es aber am Bf gelegen, das konkret eingesetzte Qualitätssicherungssystem im Hinblick auf die Abläufe bei Gefahrguttransporten näher darzulegen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008030176.X02Im RIS seit
27.12.2009Zuletzt aktualisiert am
25.01.2010