RS Vwgh 2009/11/23 2008/03/0176

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Veröffentlicht am 23.11.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGBG 1998 §13 Abs1a Z2;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Weder Weisungen (Hinweis E vom 18. November 2003, 2001/03/0342) noch stichprobenartige Kontrollen (Hinweis E vom 23. Oktober 2008, 2005/03/0175) reichen aus, um die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems glaubhaft zu machen. Soweit sich der Bf im Verwaltungsverfahren auf ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem gestützt hat, ist zunächst festzuhalten, dass ein derartiges Qualitätssicherungssystem bei dokumentierter kontinuierlicher Anwendung und Überprüfung grundsätzlich geeignet sein könnte, ein im Betrieb eingerichtetes wirksames Kontrollsystem zu belegen. Im Hinblick auf die möglichen unterschiedlichen Zielsetzungen und Ausgestaltungsformen von Qualitätssicherungssystemen wäre es aber am Bf gelegen, das konkret eingesetzte Qualitätssicherungssystem im Hinblick auf die Abläufe bei Gefahrguttransporten näher darzulegen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008030176.X02

Im RIS seit

27.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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