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L83009 Wohnbauförderung WienNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z7;Rechtssatz
Das Pflegeelterngeld gemäß § 27 Wr JWG 1990 ist eine Unterhaltsleistung und steht den Pflegeeltern gesetzlich zu, sodass sie als Bezug im Sinne des § 29 Z. 1 zweiter Satz EStG 1988 zu qualifizieren ist. Damit stellt diese Unterhaltsleistung einen Bestandteil des Einkommens im Sinne des § 2 Z. 14 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 dar und muss bei Ermittlung der zumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung Berücksichtigung finden.Das Pflegeelterngeld gemäß Paragraph 27, Wr JWG 1990 ist eine Unterhaltsleistung und steht den Pflegeeltern gesetzlich zu, sodass sie als Bezug im Sinne des Paragraph 29, Ziffer eins, zweiter Satz EStG 1988 zu qualifizieren ist. Damit stellt diese Unterhaltsleistung einen Bestandteil des Einkommens im Sinne des Paragraph 2, Ziffer 14, Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 dar und muss bei Ermittlung der zumutbaren Wohnungsaufwandsbelastung Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007050218.X01Im RIS seit
27.12.2009Zuletzt aktualisiert am
17.02.2010