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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Rechtssatz
Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Fremden kommt es gemäß § 6 Abs. 2 FrPolG 2005 auf dessen "Aufenthalt zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens nach diesem Bundesgesetz" an (vgl. E 26. September 2007, 2007/21/0238).Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen einen Fremden kommt es gemäß Paragraph 6, Absatz 2, FrPolG 2005 auf dessen "Aufenthalt zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens nach diesem Bundesgesetz" an vergleiche E 26. September 2007, 2007/21/0238).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Maßgebender Zeitpunkt örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009210267.X02Im RIS seit
27.12.2009Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011