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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3 idF 2008/I/005;Rechtssatz
Ein mehr als zwei Monate andauernder Aufenthalt in Frankreich begründet eine Abwesenheit in einem Ausmaß, das gemäß § 17 Abs 3 vierter Satz ZustG eine wirksame Zustellung verhindert (Hinweis E 31. Jänner 2008, 2005/01/0809).Ein mehr als zwei Monate andauernder Aufenthalt in Frankreich begründet eine Abwesenheit in einem Ausmaß, das gemäß Paragraph 17, Absatz 3, vierter Satz ZustG eine wirksame Zustellung verhindert (Hinweis E 31. Jänner 2008, 2005/01/0809).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009210003.X01Im RIS seit
30.12.2009Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010