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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/03/0150 E 11. Juli 2001 RS 2 (Hier: keine verwertbaren Messungen; Verweigerung eines für die Erzielung eines verwertbaren Messergebnisses erforderlichen weiteren Beatmungsversuches nach sechs Versuchen)Stammrechtssatz
Es ist nicht relevant, ob der Beschuldigte "nach der fünften Messung" noch zu einem "sechsten Blasversuch aufgefordert" worden sei. Maßgeblich ist, dass der Beschuldigte zu mehreren Versuchen, den Alkomaten zu beatmen, aufgefordert wurde (Hinweis zur Verpflichtung, dieser Aufforderung Folge zu leisten E 24.2.1993, 91/03/0343), wobei nur ein gültiges Einzelmessergebnis zustande gekommen ist und der Beschuldigte die Vornahme eines für die Erzielung eines verwertbaren Messergebnisses erforderlichen weiteren Beatmungsversuches verweigerte.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009020107.X01Im RIS seit
27.12.2009Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010