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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §43;Rechtssatz
Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzestextes zeigt das Hinweiszeichen "Autobahn" gemäß § 53 Z. 8a StVO 1960 den Beginn einer Autobahn an. Dieses Hinweiszeichen ist - so wie die anderen in § 44 Abs. 1 StVO 1960 genannten Straßenverkehrszeichen - in einer dem Gesetz entprechenden Weise kundzumachen.Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzestextes zeigt das Hinweiszeichen "Autobahn" gemäß Paragraph 53, Ziffer 8 a, StVO 1960 den Beginn einer Autobahn an. Dieses Hinweiszeichen ist - so wie die anderen in Paragraph 44, Absatz eins, StVO 1960 genannten Straßenverkehrszeichen - in einer dem Gesetz entprechenden Weise kundzumachen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009020095.X01Im RIS seit
27.12.2009Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010