RS Vwgh 2009/11/25 2008/15/0263

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Veröffentlicht am 25.11.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0158 E 18. Dezember 2008 RS 8

Stammrechtssatz

Die BAO räumt dem Steuerpflichtigen kein Recht zur Befragung von Zeugen ein (vgl das hg Erkenntnis vom 22. September 2005, 2003/14/0002).Die BAO räumt dem Steuerpflichtigen kein Recht zur Befragung von Zeugen ein vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. September 2005, 2003/14/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008150263.X04

Im RIS seit

27.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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